Die richtige Wahl der Gesellschaftsform ist für Unternehmen und Selbständige sehr bedeutend. Die Rechtsform legt beispielsweise fest, wie sich die Verhältnisse unter den einzelnen Gesellschaftern gestalten. Außerdem gibt sie Auskunft über die Haftung des Unternehmens. Aber welche Rechtsformen gibt es überhaupt?
Im Folgenden werden die bekanntesten Unternehmensformen in Deutschland genauer erklärt:
- Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft
- Gewerbetreibende vs. Kleingewerbetreibende
- Einzelunternehmen
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft
Alle oben genannten Rechtsformen können zwei verschiedenen Gruppen zugeordnet werden. Diese sind Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften. Der größte Unterschied dieser beiden Gruppen besteht in ihrer Haftung.
Die Haftung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist in der Regel beschränkt. Das heißt, dass die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage und des Gesellschaftsvermögens haftbar sind.
Bei Personengesellschaften (Einzelunternehmer, GbR, KG, OHG) haften die Gesellschafter für Schulden gegenüber ihren Geschäftspartnern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem privatem Besitz.
Sowohl bei Kapitalgesellschaften als auch bei Personengesellschaften sollte neben der Berücksichtigung der Haftung ebenfalls die Anzahl der Gesellschafter als Auswahlkriterium berücksichtigt werden.
Gewerbetreibende vs. Kleingewerbetreibende
Jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist, gehört zur Gruppierung der Gewerbetreibenden. Da die Mehrzahl der Gewerbetreibenden Kaufleute sind, müssen sie ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.
Hiervon getrennt zu betrachten sind Kleingewerbetreibende. Sie gehören nicht zu der Gruppe der Kaufleute und müssen sich deshalb nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Dies sind Einzelpersonen, die ein sehr einfach organisiertes Unternehmen leiten. Beispielsweise einen Zeitschriftenladen, einen kleinen Kurierdienst oder ein anderes kleines Dienstleistungsunternehmen. Bei ihnen kann außerdem die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.
Kleinunternehmerregelung:
Kleingewerbetreibende, die im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz 50.000 Euro nicht überschreiten, können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
In diesem Fall muss der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnen und diese auch nicht an das Finanzamt abführen.
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen kann von einer einzelnen natürlichen Person gegründet werden. Diese Rechtsform eignet sich besonders für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Dabei kann der Einzelunternehmer das Startkapital selbst wählen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert. Einzelunternehmer sind beispielsweise Freiberufler, Kleingewerbetreibende oder ein eingetragener Kaufmann / eine eingetragene Kauffrau (e. K.).
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Die GbR ist eine Personengesellschaft. Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen zu können, ist es notwendig, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche, als auch um juristische Personen handeln.
Die Gründung einer GbR ist ebenfalls unkompliziert und besonders attraktiv für Gründerteams. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und mit ihrem persönlichen Vermögen.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Bei der Rechtsform der OHG handelt es sich ebenfalls um eine Personengesellschaft. Auch bei der Offenen Handelsgesellschaft werden mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung benötigt. Dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln.
Ein Mindestkapital gibt es bei der OHG nicht zu beachten. Allerdings muss eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden.
Die Gesellschafter haften gegenüber Dritten vollumfänglich ohne Beschränkung.
KG (Kommanditgesellschaft)
Die Kommanditgesellschaft, die zur Gruppe der Personengesellschaften gehört, ist eine Erweiterung der OHG. Die Besonderheit dabei sind die zwei unterschiedlichen Arten der Gesellschafter:
- Kommanditisten
- Komplementäre
Während der Komplementär gegenüber Dritten uneingeschränkt haftet, ist die Haftung des Kommanditisten auf den Betrag seiner Einlage begrenzt. Eine besondere Form der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den bekanntesten Rechtsformen in Deutschland und ist eine Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person, deren Haftung auf das Stammkapital beschränkt ist. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro.
Für die Gründung wird mindestens ein Gesellschafter benötigt. Da die GmbH selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt, braucht es einen Geschäftsführer, der sie in der Kommunikation vertritt. Die Geschäftsführung kann zum Beispiel durch einen der Gründer selbst übernommen oder durch die Gesellschafter bestimmt werden. Zudem muss der Geschäftsführer eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein.
Zu den Organen der GmbH gehören:
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsversammlung
- Aufsichtsrat (erst bei mehr als 500 Beschäftigten zu gründen)
AG (Aktiengesellschaft)
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wird meistens von mittelgroßen bis große Unternehmen gewählt. Die AG gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und ist eine juristische Person.
Zur Gründung dieser Unternehmensform wird ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro benötigt. Außerdem ist eine Eintragung in das Handelsregister sowie ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag obligatorisch.
Ein Vorstand leitet das operative Geschäft der AG und vertritt die Gesellschaft nach außen. Die Aktionäre sind gleichzeitig Gesellschafter und Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Außerdem haftet die AG ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.
Die Organe der Aktiengesellschaft:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung